Erstellen Sie mit diesen 13 Tipps ganz entspannt Ihren Buchhaltungs-Jahresabschluss. Die Checkliste der wichtigsten Arbeiten hilft Ihnen, alles einzubeziehen und so einfach ein vollständiges Buchhaltungsdokument aufs Papier zu bringen.
Tipp 1
Besorgen Sie sich zuerst alle Belege, die Sie für den Jahresabschluss brauchen.
Dazu gehören Inventarlisten, Abschreibungslisten für Mobilien, Fahrzeuge, Immobilien, Warenlager, Bankbelege, Sozialversicherungsbelege und mehr.
Tipp 2
Schreiben Sie die Werte in Ihrer Firma korrekt ab. Grundsätzlich können Sie in der Schweiz für Mobiliar 25%, für Fahrzeuge 40% und für EDV, Kommunikation und Arbeitsgeräte ebenfalls 40% vom Zeitwert abschreiben.
Klicken Sie auf Schweiz und holen Sie sich kostenlos die aktuelle, offizielle Abschreibungstabelle der Schweizer Steuerverwaltung.
Da die Behörden die Sätze immer mal wieder ändern, übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Tipp 3
Führen Sie die Buchhaltung einer AG oder GmbH? Dann stellen Sie fest, ob Sie Guthaben oder Nachzahlungen an Steuern der vergangenen Jahre offen haben. Berücksichtigen Sie diese Werte mit Abgrenzungsbuchungen (Transitorische Aktiven oder Passiven).
Im neuen Buchungsjahr lösen Sie als erstes die Abgrenzungsbuchungen auf.
Sie brauchen zudem die Schlussrechnung der SVA für Lohnempfänger, ebnfalls die übrigen Schlussrechnungen von Unfal- und Kranketaggeldversicherung sowie BVG und allenfalls noch andere Sozialversicherungsabrechnungen.
Tipp 4
Führen Sie die Buchhaltung einer Einzelfirma? Stellen Sie fest, ob aus dem laufenden und den vergangenen Jahren Guthaben oder Forderungen für persönliche Beiträge an die Sozialversicherung (AHV) bestehen.
Das gilt auch für die übrigen Sozialversicherungen.
Buchen Sie diese über die Abgrenzungen (Transitorische Aktiven oder Passiven).
Auf der Webseite der SVA Ihres Kantons finden Sie die entsprechenden Sozialversicherungsrechner für Selbständige.
Sie brauchen zudem die Schlussrechnung der SVA für Inhaber und Lohnempfänger, ebnfalls die übrigen Schlussrechnungen von Unfal- und Kranketaggeldversicherung sowie BVG und allenfalls noch andere Sozialversicherungsabrechnungen.
Tipp 5
Erfassen Sie alle Debitoren (offene Forderungen an Kunden) und Kreditoren (offene Forderungen von Lieferanten). Dazu gehören die Dezember-Telefonrechnung (die erst im Januar des neuen Jahres gestellt wird) und beispielweise die Monatsrechnung der Post für Paket-Versandkosten (die hinkt oft zwei Monate hinterher).
Die bessere Idee ist es, künftig alle Zahlungen (z.B. Mietzins) mit oder ohne Dauerauftrag auf den 1. eines Monats zu terminieren. So ersparen Sie sich Abgrenzungsbuchungen.
Auch für die Telefonrechnung gibt es eine einfachere Methode: Buchen Sie die erste Rechnung im Jahr (egal, ob es die Dezemberrechnung des Vorjahres ist) z.B. als “Yallo 01/25”.
Somit haben Sie Ende Jahr zwölf Rechnungen und müssen nicht kreditieren. Das können Sie gut machen, weil ja heute fast alle Abos für Telefon und Internet eine Flatrate haben.
Wie Sie diese Tipps optimal umsetzen, erfahren Sie im Heimstudium “Banana – Buchhalten einfach und verständlich”.
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Tipp 6
Buchen Sie Privatanteile (Fahrzeuge etc.) nach. In der GmbH oder AG sind die oft Lohnbestandteile. Je nach Art der MwSt. buchen Sie auch Vorsteuerkorrekturen.
Laden Sie sich hier das Formular
Tipp 7
Buchen Sie alle Zinserträge von Bank und Post.
Tipp 8
Auf den Zinsausweisen von Post und Bank sehen Sie den korrekten Umrechnungskurs für Fremdwährungen per 31. Dezember. Berechnen und buchen Sie jetzt die Kursgewinne oder Kursverluste.
Kontrollieren Sie danach, ob die Saldi der Bank- oder Postfinance-Konten mit der Buchhaltung übereinstimmen.
Tipp 9
Buchen Sie in der Einzelfirma allfällige Verrechnungssteuern auf das Privatkonto. Die Verrechnungssteuer fordern Sie später mit der privaten Steuererklärung zurück.
Tipp 10
Erst wenn Sie alles nachgebucht haben, kontrollieren Sie, ob in den Ertrags- und Aufwandkonten, deren Bewegungen der MwSt. unterstehen, bei jeder Buchung ein MwSt.-Code steht.
Das machen Sie natürlich nur dann, wenn Sie MwSt.-pflichtig sind.
Danach buchen Sie Umsatz- und Vorsteuer auf das Konto 2201 (Kreditor ESTV) um und erstellen danach die Mehrwertsteuer-Abrechnung.
Tipp 11
Als letzte Buchung in der Einzelfirma buchen Sie nun den Saldo des Privatkontos auf das Kapitalkonto.
Tipp 12
Drucken Sie als Beilage zur Steuererklärung Bilanz und Erfolgsrechnung aus. Haben Sie eine Einzelfirma? Dann brauchen Sie auch den Detailauszug des Privatkontos (meist 2850) und des Eigenkapitalkontos (2800).
Tipp 13
Lassen Sie Ihre Buchhaltung von einem versierten Treuhänder prüfen. Erstens sehen vier Augen mehr als zwei und oft steckt in einer Buchhaltung erhebliches Potential um Steuern zu sparen.
Genau jetzt ist auch der optimale Zeitpunkt, um die Buchhaltung für das kommende Jahr mit Banana zu beginnen. Ob Sie von einer anderen Software zu Banana wechseln oder ganz neu beginnen, selber Buch zu führen: Ihre Zahlen sind jetzt aktuell und der Selbstlernkurs lässt Sie ganz schnell und einfach mit Banana und der Finanzbuchhaltung vertraut werden.