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Passen Sie jetzt Ihre Schweizer Buchhaltung den neuen gesetzlichen Regeln an

Die gesetzlichen Vorschriften für Schweizer Buchhaltungen haben sich geändert. Nutzen Sie den Moment und informieren Sie sich über die wichtigsten Neuerungen

Was bisher an Buchhaltungen von den Steuerämtern verlangt worden ist, entsprach nur dem Grundsatz, dass eine Buchhaltung klar und wahr sein musste. Jetzt geben die Behörden auch Darstellungsformen vor und zusätzliche Mehrwertsteuer-Vorschriften vor.

Neues Rechnungslegungsrecht (NRLR)

Der Gesetzgeber hat per 2013 verbindliche Vorschriften erlassen, die die Gliederung der Kontenpläne juristischer Personen (GmbH und AG) betreffen. Die Kontenpläne müssen an die dreistufige Rechnungslegung (NRLR) angepasst werden.
Es ist anzunehmen, dass diese Vorschriften in einer zweiten Stufe in naher Zukunft auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gültigkeit bekommen werden.
Nach NRLR müssen verschiedene Erfolgsstufen ausgewiesen werden, zudem haben die Konten der Abschreibungen und des Finanzerfolges neue Nummern und neue Plätze im Kontenplan. Dasselbe gilt für einige andere Konten.

Zusätzliche MwSt-Erklärung einreichen oder Uli Hoeness Gesellschaft leisten

Eine weitere gesetzliche Auflage betrifft die Mehrwertsteuer.
Seit 2011 ist es Vorschrift, Ende Jahr eine zusätzliche MwSt-Erklärung – die sogenannte Finalisierung – zu erstellen. In dieser Finalisierung werden Buchungsdifferenzen der MwSt erfasst und abgerechnet.
Wenn bei einer Steuerprüfung diese Finalisierung nicht vorliegt, so hat das rechtlcihe Konsequenzen – Sie werden der Steuerhinterziehung bezichtigt.
Die Finalisierungsformulare können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie mit einem Treuhänder zusammenarbeiten, sollte der Sie über diese Neuerungen informiert haben. Falls er das nicht getan hat, sprechen Sie ihn darauf an. Denn haften gegenüber staatlichen Stellen tun Sie ganz alleine – und nicht etwa der Treuhänder.

Klientinnen und Klienten der Top Treuhand AG können sich einfach zurücklehnen. Herr Hoffmann und sein Team haben die Anpassungen termingerecht eingebaut.

Abschluss bei MwSt effektiv nach vereinnahmten Entgelten

In diesem Fall müssen Ende Jahr sämtliche Debitoren und Kreditoren von Hand und mit Hilfe eines speziellen Kontos erfasst und im Folgejahr wieder aufgelöst werden.
Dies deshalb, weil ja der Nettoertrag ins Abschlussjahr und die auf der Rechnung ausgewiesenen MwSt ins Folgejahr (wenn ihr Klient seine Rechnung zahlt) gebucht werden muss.
Hier ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei dieser Art von MwSt-Abrechnung.
Bei Saldosatz nach vereinnahmten Entgelten betrifft dies nur die Debitoren, weil Sie ja keine Vorsteuer geltend machen können.

Banana-Update lohnt sich

Der Umgang mit der Mehrwertsteuer ist in den neuen Banana-Versionen stark vereinfacht worden. So gibt es ein eingebautes Formular das es ihnen ermöglicht, bei korrekt gebuchter MwSt die entsprechenden Zahlen direkt in die MwSt-Erklärung zu übernehmen.
Damit Sie diese Funktion nutzen können, muss Ihr Kontenplan ebenfalls angepasst werden und Sie müssen die neuste version von Banana 7 (derzeit 7.0.6) installiert haben.

Ist selber buchen wirklich ein Kinderspiel?

Banana schreibt auf seiner Homepage:
“1, 2, 3,… und schon ist die Buchhaltung erledigt”.
Prinzipiell stimmt dieser Satz. Die reine Buchhaltung ist wirklich ein Kinderspiel.

Die Komplikationen beginnen dort, wo vertieftes buchhalterisches oder gar Treuhänder-Wissen angesagt ist.
Das sind vor allem die MwSt-Abrechnungen und der Jahresabschluss.
Deshalb empfehle ich ihnen an dieser Stelle einmal mehr, dafür einen Treuhänder beizuziehen. Spätestens dann, wenn die MwSt ins Spiel kommt.

Wie kommen Sie einfach auf den neusten Stand? (Schritt 1)

Haben Sie schon Banana 7 installiert?
Wenn ja – holen Sie sich hier das kostenlose Update auf Version 7.0.6

Wenn nein – dann kaufen Sie sich das Upgrade von Banana 5 oder 6 auf Banana 7 im Shop von Banana

Banana 7 gibt es auch als native Version für Mac und Linux.

Kontenplan anpassen (Schritt 2)

Wenn Sie Ihren Kontenplan anpassen wollen oder müssen, so biete ich Ihnen an, alles Notwendige zum Pauschalpreis von CHF 300.00 auf den aktuellen Stand zu bringen. Dazu gehört auch das Einbauen der aktualisierten MwSt-Codes, damit Sie die MwSt automatisch und komfortabel ausdrucken können.
Dieses Angebot gilt nur für Kontenpläne nach Sterchi.

Sollten Sie noch einen Kontenplan nach Käfer verwenden, so verrechne ich die Anpassungen nach Aufwand zu CHF 100.00 pro Stunde. Vorgängig kläre ich mit Ihnen, was die einfachste Umstiegs-Variante ist.

Ob Sie einen Sterchi oder einen Käfer haben sehen Sie daran, dass beim Sterchi die Ertragskonten 3000er Nummern haben.
Beim Käfer sind die Erträge in 6000er Konten gebucht.

Wenn ich in den letzten etwa vier Jahren für Sie einen völlig neuen Kontenplan erstellt habe, so ist es mit grösster Wahrscheinlichkeit ein Sterchi-Plan.
Im Zweifelsfall fragen Sie mich einfach.

Was ist zur Anpassung nötig?

Sie haben das Buchhaltungsjahr 2013 abgeschlossen und die Steuererklärung eingereicht und 2014 schon eröffnet und bebucht.
Das bedeutet, dass Sie 2013 unverändert lassen müssen.
Sie schicken mir die Datei von 2014 für die Anpassungen.
Je weniger Sie bereits gebucht haben, desto einfacher geht das.

Sie haben das Buchhaltungsjahr 2013 noch nicht abgeschlossen, die Steuererklärung noch nicht eingereicht und eventuell 2014 noch nicht eröffnet.

Schliessen Sie 2013 definitiv ab, eröffnen 2014 und schicken mir die Datei zum Ändern. Das ist die einfache und sichere Möglichkeit.

Oder schicken Sie mir die noch unfertige 2013 zum Anpassen und bekommen Sie mit dem eröffneten 2014 zurück.
Haben Sie dann 2013 später fertiggestellt, so können Sie in der 2014 via
den Abgleich mit ein paar Mausklicks machen.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie einfach 044 912 32 36 an und holen Sie sich Antworten.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und glückliche Augen, wenn sich Ende Jahr schöne Zahlen unter dem Punkt “Gewinn” ergeben.

Frohe Ostern und herzliche Grüsse.

Hanspeter Eberle

 

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